Registrierungspflicht für Beförderungsleistungen in Dänemark
Seit dem 01. Juli 2014 wurde in Dänemark das sogenannte "Wenigfahrersystem" abgeschafft. Ausländische Unternehmen, die Beförderungsleistungen in Dänemark erbringen, müssen sich seitdem umsatzsteuerrechtlich in Dänemark registrieren.

Umsatzsteuerliche Behandlung von Personenbeförderungsleistungen in Dänemark
Personenbeförderungsleistungen innerhalb der Europäischen Union werden grundsätzlich nach dem sogenannten Streckenprinzip besteuert. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer in dem Land anfällt, in dem die Beförderungsleistung tatsächlich erbracht wird.
Erbringst du als ausländisches Unternehmen Personenbeförderungsleistungen in Dänemark, kann daher eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in Dänemark bestehen.
Wie registrierst du dein Unternehmen umsatzsteuerlich in Dänemark?
Die umsatzsteuerliche Registrierung erfolgt heute ausschließlich digital über das dänische Unternehmensportal: https://virk.dk
Dort kannst du dein Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren. In der Regel benötigst du dafür einen Zugang über MitID Erhverv.
Je nach Unternehmensstruktur und Tätigkeit kann zusätzlich eine Registrierung im RUT-Register (Register für ausländische Dienstleister) erforderlich sein. Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (CVR-/SE-Nummer).
Mehrwertsteuer-Erklärung
Nach der Registrierung musst du die Mehrwertsteuer für jede Steuerperiode melden – auch dann, wenn du keine Umsätze erzielt hast (Nullmeldung). Die Abgabe erfolgt elektronisch über: TastSelv Erhverv auf https://skat.dk
Bitte beachte:
- Das System ist überwiegend auf Dänisch verfügbar
- Für den Zugang wird in der Regel MitID verwendet
Die Meldefrequenz (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) wird bei der Registrierung festgelegt.
Zugang zu TastSelv Erhverv
Der Zugang erfolgt primär über MitID.
Falls du keinen dänischen Zugang hast, kannst du alternativ eine bevollmächtigte Person (z. B. Steuerberater in Dänemark) nutzen.
Weitere Hinweise
- In bestimmten Fällen kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten, sodass keine Registrierung erforderlich ist.
- Die konkrete umsatzsteuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab (z. B. B2B oder B2C, Art der Beförderung).
- Im Zweifel solltest du steuerlichen Rat einholen
Hinweis
VisitDenmark hat diese Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt. Es wird jedoch keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.
Zuletzt aktualisiert: März 2026