Die Einfuhr von Feuerwerks- und Knallkörpern jeglicher Art aus dem Ausland nach Dänemark ist verboten. Vom 15. Bis 31. Dezember können Sie in Dänemark jedoch Feuerwerk und Knallkörper nach dem landesüblichen Standard kaufen. Sie dürfen es zwischen dem 27. Dezember und dem 1. Januar abbrennen.

Die Benutzung von Himmellaternen ist in Dänemark nicht verboten, jedoch empfehlen die dänischen Behörden, dass sie nicht verwendet werden. Möchten Sie trotz dieser Empfehlung, Himmelslaternen anzünden, gibt es Sicherheitsbestimmungen, die berücksichtigt werden müssen.

Himmelslaternen dürfen nicht in der Nähe von Folgenden angezündet werden:

  • Entflammbaren Oberflächen 
  • Brennbaren Gegenständen
  • Brennbaren Lagerungen 
  • Plätzen, auf denen entflammbare oder explosionsgefährdete Stoffe untergebracht, verwendet oder hergestellt werden

Bitte beachten Sie auch, dass die Anzündung von Himmelslaternen in einem Abstand weniger als 5 Kilometer von Flugplätzen untersagt ist.

Die Sicherheitsbestimmungen gelten sowohl im Freien als auch drinnen. Vom 1. März bis 31. Oktober ist die Anzündung von Himmelslaternen auf und in einer gefährlichen Nähe von mit Heide bewachsenen Flächen, Nadelbaumplantagen u.dgl. verboten.

In den unterschiedlichen dänischen Gemeinden kann offenes Feuer untersagt sein, hierunter Himmelslaternen.

Wer fahrlässig mit offenem Feuer umgeht, wird nach dem dänischen Gesetz bestraft.