Es gibt keine Einschränkung zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld, jedoch müssen Beträge von über 10.000 Euro (= ca. 75.000 Kronen) angemeldet werden.
Es gibt keine Einschränkung zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld, jedoch müssen Beträge von über 10.000 Euro (= ca. 75.000 Kronen) angemeldet werden.