Sicherheit & Beleuchtung:

  • Ein Fahrrad muss immer mit einer Klingel, einem weißen Reflektor vorn, gelben Reflektoren an den Pedalen, gelben Reflektoren an den Speichen (oder alternativ weißen Reflektoren an den Reifen bzw. Felgen) sowie einem roten Reflektor hinten ausgerüstet sein.
     
  • Ein Zweirad muss mindestens ein Vorder- und ein Rücklicht haben. 
     
  • Ein Fahrradlicht muss aus mindestens 300 Metern Entfernung zu erkennen sein, ohne zu blenden. Die Lampe muss auch von der Seite erkennbar sein. Das Vorderlicht muss weiß, bläulich oder gelblich, das Rücklicht rot sein.
     
  • Alle Fahrräder müssen zwischen Sonnenunter- und Sonnenaufgang sowie bei schlechter Sicht wie Nebel oder Schnee Licht anhaben.
     
  • Ein Radanhänger mit zwei Reifen muss zwei weiße Reflektoren vorne, zwei rote Reflektoren hinten sowie je zwei gelbe Reflektoren an der Seite haben. Nach Einbruch der Dunkelheit muss ein rotes Hinterlicht hinten oder an der linken Seite angebracht sein.

Transport von Kindern auf dem Rad:

  • Kinder unter sechs Jahren dürfen nur gemeinsam mit einer mindestens 15 Jahre alten Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen. 
     
  • Erwachsene Radfahrer (über 15 Jahre) dürfen bis zu zwei Kinder unter acht Jahren auf dem Rad transportieren. 
     
  • In einem Fahrradanhänger (der für den Kindertransport gedacht ist), dürfen bis zu zwei Kinder ohne Altersbegrenzung befördert werden. 

Verkehrsregeln:

  • Radfahrer müssen sich immer in Fahrtrichtung ganz rechts halten. 
     
  • Vor einer Kreuzung müssen Radfahrer, die geradeaus fahren oder nach links abbiegen möchten, auch weiterhin auf der rechten Fahrbahnseite bleiben. Ist eine Rechtsabbiegespur vorhanden, darf man an der Markierung zwischen dieser und der nächsten Geradeausspur stehenbleiben. 
     
  • Radfahrer, die an einer Kreuzung links abbiegen möchten, müssen zunächst geradeaus fahren bis zur gegenüberliegenden Ecke und den Geradeausverkehr passieren lassen, ehe sie ihre Fahrt fortsetzen. 
     
  • Radfahren auf Bürgersteigen und Wegen ist untersagt. Ausnahmen sind beschildert. 
     
  • Beim Rechts- und Linksabbiegen sowie beim Anhalten muss ein klares Handzeichen gegeben werden. 
     
  • Während der Fahrt dürfen Radfahrer nicht mit dem Handy in der Hand telefonieren.

Helm:

  • Eine Helmpflicht für Radfahrer besteht in Dänemark nicht.

Mehr über die Regeln zum Radfahren in Dänemark (auf Dänisch).

Finden Sie Informationen über den Transport in Bus und Bahn mit dem Fahrrad hier.