Grundregeln fürs Parken in Dänemark

  • Parken und Halten ist grundsätzlich nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt.
  • Auf Landstraßen und Autobahnen gilt ein absolutes Park- und Halteverbot.

Wo Parken und Halten verboten ist

  • Weniger als 3 Meter Abstand zu einer durchgezogenen Linie.
  • Weniger als 5 Meter vor Zebrastreifen oder Radwegausfahrten.
  • Weniger als 10 Meter vor Kreuzungen und Einmündungen.
  • Direkt auf Radwegen oder an Fußgängerüberwegen.
  • Bushaltestellen: Entweder an gelb markierten Bordsteinen oder – falls keine Markierung vorhanden – im Umkreis von 12 Metern um das Haltestellenschild.

Schilder und Zusatztafeln

Parkverbotsschilder können durch Zusatzschilder zeitlich eingeschränkt sein:

  • Schwarze oder weiße Zahlen → Montag bis Freitag
  • Eingeklammerte Zahlen → Samstag
  • Rote Zahlen → Sonn- und Feiertage

Oft findet man statt Uhrzeiten nur Hinweise wie „1 time“ oder „2 timer“ – also ein oder zwei Stunden. In solchen Fällen ist eine Parkscheibe Pflicht.

Strafen bei Verstößen

  • Parken ohne Parkscheibe („p-skive påbud“), ohne Ticket („p-billet påkrævet“) oder ohne Berechtigung kostet mindestens 510 DKK (ca. 70 €).
  • Unzulässiges Parken auf Stellplätzen für E-Autos oder Menschen mit Behinderung kostet 1020 DKK (ca. 140 €).
  • Auf privaten Parkplätzen sind Knöllchen teurer, da Mehrwertsteuer und Kontrollkosten dazukommen → rund 1000 DKK (ca. 135 €). Forderungen werden häufig auch über Inkassobüros im Ausland eingetrieben.
  • Falschparken kann zudem zum Abschleppen auf Kosten des Fahrzeughalters führen. Die Abschleppkosten kommen zusätzlich zum Bußgeld.

Supermarkt-Parkplätze

Parkplätze vor Supermärkten sind meist Privatgelände.

  • Der Betreiber legt die Regeln selbst fest (kostenlos, zeitlich begrenzt oder gebührenpflichtig).
  • In den meisten Fällen ist das Parken dort kostenlos, solange es nicht von Fremdparkern dauerhaft blockiert wird.
  • Bei Verstößen beauftragen Supermärkte oft private Kontrollfirmen, die Strafzettel ausstellen und durchsetzen.

Parkgebühren und Bezahlung

  • Gezahlt wird in der Regel an Automaten oder per App (z. B. EasyPark).
  • Viele Automaten akzeptieren kein Bargeld mehr.
  • Bei modernen Geräten reicht es, das Kennzeichen einzugeben, ein Ausdruck fürs Auto ist nicht mehr nötig.

Wichtige Hinweise

  • Parkzeiten und Gebühren sollten immer genau beachtet werden – die Kontrollen sind streng.
  • Bußgelder können seit 2010 auch in Deutschland vollstreckt werden, sobald sie über 70 € liegen.

Informationen zum Parken in Kopenhagen gibt es hier (auf Englisch).

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