Hundegesetz
Ab dem 1.7.2014 gilt in Dänemark ein neues Hundegesetz, zu dem einvernehmlich Fachleute aus Tierschutzvereinen, Tourismusverbänden und dem zuständigen Ministerium gehört wurden. Dieses räumt einige Missverständnisse der Vergangenheit aus und schützt die Vierbeiner noch besser als bislang.
Beispielsweise wird in Streitfällen "mit Biss" ein Hundesachverständiger hinzugezogen, der beurteilt, unter welchen Umständen der Vorfall stattgefunden hat, ob etwa ein Hund im Vorfeld womöglich provoziert wurde oder nicht. Darüber hinaus wird das dänische Wegerecht (Mark- og Vejfredslov) dahingehend geändert, dass Hunde, die versehentlich fremden Privatgrund betreten, ohne Sanktionen bleiben.
Hunde von Urlaubern waren in der Vergangenheit zwar ohnehin nie im Blickfeld von Behörden, doch nun ist jeder Zweifel ausgeschlossen. Allerdings bleibt weiterhin - analog zur Gesetzgebung in mehreren deutschen Bundesländern – das Halten und damit auch die Einfuhr bzw. Mitnahme von dreizehn als besonders gefährlich eingestuften Hunderassen.
Die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen ist in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Vergehen werden mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes.
1) Pitbull Terrier.
2) Tosa Inu.
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier.
4) Fila Brasileiro.
5) Dogo Argentino.
6) Amerikanische Bulldogge.
7) Boerboel.
8) Kangal.
9) Zentralasiatischer Ovtcharka.
10) Kaukasischer Ovtcharka.
11) Südrussischer Ovtcharka.
12) Tornjak.
13) Sarplaninac.
Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden.
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
Mehr Infos über Urlaub in Dänemark mit Hund finden Sie bei der Dänischen Botschaft.
(Quelle: Justizministerium und Dänische Botschaft)